Markenschutz für Immobilien
01.03.2008, 11:26 Uhr, abgelegt in: Immobilien
In der Ausgabe der Immobilienzeitung vom 21.2.2008
(Nr. 7, S. 11) geht es in einem Artikel um den
Markenschutz einer Immobilie. Die Notwendigkeit des
Markenschutzes auch für eine Immobilie liegt auf der
Hand: Die mit dem Objekt verbundene Einzigartigkeit
soll sich auch in der Ausschließlichkeit der
Verwendung des zugehörigen Namens widerspiegeln. Als
historische Beispiele werden etwa das Colosseum oder
das Taj Mahal genannt. Vykydal erklärt
ansatzweise die diesbezügliche Rechtslage und gibt
mithin hilfreiche Hinweise für denjenigen, der sich
mit dem Gedanken trägt, eine Marke eintragen zu
lassen.
Vykydal geht etwa auf das grundsätzliche Procedere des Eintragens einer Marke beim zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. Das Eintragen einer Marke beim DPMA dauert etwa 5-9 Monate. Der Schutz einer Marke erstreckt sich grundsätzlich nur auf bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen. So existiert ein formalisiertes Klassensystem von 45 Klassen, zu denen die Marke zugeordnet werden kann. Im einfachsten Fall der Eintragung einer nationalen Marke (Preis: 500-1000 Euro) erfolgt der Eintrag in drei Klassen. Beispielsweise sei der Name Bärenmarke zwar für Kaffeesahne geschützt, Autoreifen könnten aber sehr wohl so genannt werden. Grundsätzlich kann zwar jede Marke geschützt werden, allerdings können so genannte absolute Schutzhindernisse bestehen – etwa generische Begriffe wie Mineralwasser oder der Name Nachschlagewerk für ein Lexikon. Neben der allgemein bekannten so genannten Wortmarke, dem eigentlichen Markenwort, kann der Schutz auf weitere Bestandteile, wie beispielsweise die Wort-Bild-Marke oder die Farbmarke, ausgedehnt werden.
Neben der Eintragung beim DPMA kann der Markenschutz auch auf natürliche Art und Weise entstehen, durch langjährige Nutzung einer Marke. Der Altinhaber muss nach seiner langjährigen Nutzung, sofern ein anderer die Marke einträgt, darlegen, dass er die Marke bereits seit geraumer Zeit nutzt.
Vykydal empfiehlt grundsätzlich den internationalen Schutz einer Marke durch Eintragung beim EU-Patentamt in Alicante, da dies nicht viel teurer als der rein nationale Schutz sei (1.500 Euro) und sich die Schutzwirkung auf alle 27 EU-Staaten erstrecke. Nur wenn in einem der anderen Länder bereits eine solche Marke oder eine ähnliche eingetragen ist, kann ein Nachteil in der internationalen Eintragung gegenüber der nationalen liegen.
Vykydal geht etwa auf das grundsätzliche Procedere des Eintragens einer Marke beim zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. Das Eintragen einer Marke beim DPMA dauert etwa 5-9 Monate. Der Schutz einer Marke erstreckt sich grundsätzlich nur auf bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen. So existiert ein formalisiertes Klassensystem von 45 Klassen, zu denen die Marke zugeordnet werden kann. Im einfachsten Fall der Eintragung einer nationalen Marke (Preis: 500-1000 Euro) erfolgt der Eintrag in drei Klassen. Beispielsweise sei der Name Bärenmarke zwar für Kaffeesahne geschützt, Autoreifen könnten aber sehr wohl so genannt werden. Grundsätzlich kann zwar jede Marke geschützt werden, allerdings können so genannte absolute Schutzhindernisse bestehen – etwa generische Begriffe wie Mineralwasser oder der Name Nachschlagewerk für ein Lexikon. Neben der allgemein bekannten so genannten Wortmarke, dem eigentlichen Markenwort, kann der Schutz auf weitere Bestandteile, wie beispielsweise die Wort-Bild-Marke oder die Farbmarke, ausgedehnt werden.
Neben der Eintragung beim DPMA kann der Markenschutz auch auf natürliche Art und Weise entstehen, durch langjährige Nutzung einer Marke. Der Altinhaber muss nach seiner langjährigen Nutzung, sofern ein anderer die Marke einträgt, darlegen, dass er die Marke bereits seit geraumer Zeit nutzt.
Vykydal empfiehlt grundsätzlich den internationalen Schutz einer Marke durch Eintragung beim EU-Patentamt in Alicante, da dies nicht viel teurer als der rein nationale Schutz sei (1.500 Euro) und sich die Schutzwirkung auf alle 27 EU-Staaten erstrecke. Nur wenn in einem der anderen Länder bereits eine solche Marke oder eine ähnliche eingetragen ist, kann ein Nachteil in der internationalen Eintragung gegenüber der nationalen liegen.