Anlageform REIT im Vergleich

Vor dem Hintergrund der im Zuge der Kreditkrise erfolgten Preiskorrekturen am Aktien- und Immobilienmarkt möchten wir einmal kurz darstellen, wie sich die Anlage in einen REIT grundsätzlich von den Anlageformen der Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds unterscheidet. Insbesondere in Bezug auf die Transparenz der Bewertung der Immobilien und auf die Liquidität ergeben sich Unterschiede, die ein Stück die derzeitige Marktentwicklung von G-REITs aufhellen können.

Im Unterschied zu Offenen und Geschlossenen Immobilienfonds wird für einen G-REIT an jedem Börsentag ein Kurs ermittelt, d. h. der Privatanleger ist laufend über den Wert seines Investments im Bilde. Die Anlage ist für den privaten Investor zeitnah bewertet, er kann sich anders als beim Offenen Immobilienfonds an der Kursfindung der Börse orientieren und zudem auf Informationen aus dem Real Estate Research von Banken zurückgreifen. So sind für ihn sowohl das Marktumfeld des REITs als auch die einzelnen Trends transparent. Eine Kehrseite der zeitnahen Bewertung der REIT-Aktie am Markt ist, dass diese im Vergleich zum Offenen Immobilienfonds volatiler ist, da es nicht nur einmal jährlich zu einer Bewertung der Immobilien zum Verkehrswert kommt, sondern sich der Immobilienwert im Kurswert der REIT-Aktie wieder findet. Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz kann dies allerdings auch positiv zu werten sein, da der Anleger so immer weiß, wo er steht und zeitnah auf Kursänderungen reagieren kann.

Es besteht jeder Zeit die Möglichkeit die Anteile an einer REIT-AG zum aktuellen Marktpreis zu veräußern. Dadurch kann es bei G-REITs nicht wie bei Offenen Immobilienfonds zu Liquiditätskrisen kommen, wie sie in der Vergangenheit z. B. bei Deka-Immobilienfonds zu beobachten waren. Diese Krisen können von der Sorge der Anleger ausgelöst und genährt werden, dass die liquiden Mittel des jeweiligen Immobilienfonds künftig nicht mehr ausreichen könnten, weitere Anteile zurückzukaufen; es entsteht eine Art Rückgabe-Run, der letztlich zum Kollabieren des Immobilien-Fonds führen kann. Dieses Problem wird beim G-REIT durch den Handel an der Börse vermieden. Die Liquidität des REITs wird durch den in § 11 des REIT-Gesetzes geregelten an der Börse frei handelbaren Streubesitzanteil in Höhe von 15 % sichergestellt. Weiterhin wird durch die Einschränkung der Beteiligungshöhe an einer REIT-AG auf unter 10 % sichergestellt, dass sich nicht nur wenige Großinvestoren an der Gesellschaft beteiligen, sondern in der Tendenz eine breitere Streuung auf eine Vielzahl Kleinanleger erreicht wird. Grundsätzlich lässt sich zudem konstatieren, dass die Liquidität eines REIT-Marktes – wie es in den USA zu beobachten ist und war – mit der Zunahme der Marktkapitalisierung der REITs ansteigt. Da bislang lediglich zwei deutsche REITs börsennotiert sind, besteht insofern noch erhebliches Entwicklungspotenzial für den deutschen REIT-Markt.

Ihre Meinung: