Stellungnahme der Bundesregierung zu G-REITs

In Reaktion auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bluhm, Kunert, Maurer, Trost und der Fraktion DIE LINKE äußert sich die Bundesregierung erneut zu den Auswirkungen des REIT-Gesetzes (REITG) (vgl. zuvor bereits den Blog-Eintrag vom 9.9.2008). Diesmal wird vermehrt auf die Auswirkungen des REIT-Gesetzes (REITG) vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise eingegangen. Von den Fragestellern wird in einer Vorbemerkung auf die nicht erfüllten Erwartungen nach Einführung deutscher REITs eingegangen - es werden Auszüge aus Tageszeitungen zitiert, z. B. die FAZ vom 13.8.2008: "Das Betongold zerbröselt mächtig an der Börse“.

Nach Auffassung der Bundesregierung bleiben G-REITs als finanzmarktbezogenes Anlageprodukt nicht von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise verschont. Zwar wird davon ausgegangen, dass nach Bewältigung der Finanzkrise auch wieder REIT-Börsengänge zu erwarten seine, letztlich sei allerdings noch nicht abzuschätzen, wie sich der REIT-Markt entwickeln werde. Die zurückhaltende Entwicklung des deutschen REIT-Marktes sei vor allem auf die schwierige Lage der internationalen Finanzmärkte zurückzuführen, nicht auf strukturelle Defizite. Jene im Rahmen des JStG 2009 vorgenommenen Änderungen am REITG stünden nicht im Zusammenhang mit der globalen Finanz- und WIrtschaftskrise. Die Bundesregierung vertritt ferner die Auffassung, dass G-REITs ein sinnvolles und notwendiges Anlageinstrument für den deutschen Kapital- und Immobilienmarkt darstellten. Von der weltweiten Krise erwartet die Bundesregeirung keine zu den USA vergleichbaren Auswirkungen auf den deutschen Wohnungsmarkt, da dieser vergleichsweise robust aufgestellt sei und über ein langfristig ausgerichtetes Finanzierungssystem mit einer standardisierten Kreditüberwachung verfüge.

Ebenso wird von der Regierung kein direkter Einfluss der G-REITs auf den deutschen Wohnungsmarkt erwartet; aufgrund des per Gesetz geregelten geringen Umfangs des Investments in deutsche Wohnungen, seien mögliche Auswirkungen letztlich zu vernachlässigen. Entsprechend seien die derzeit existierenden REITs nur in geringem Umfang in Wohnungen investiert. Im Ergebnis sei durch das REITG sichergestellt, dass auch künftig keine negativen WIrkungen auf die Instandhaltung deutscher Immobilien oder die Mieten anzunehmen seien.

Zu den Im REITG festgelegten Sanktionen für den Fall, dass eine REIT-Aktiengesellschaft die geregelten Auflagen für den Erhalt des REIT-Status verletzt, äußert die Regeirung, diese Sanktionsmechanismen seien ausreichend und zielgenau. In der Praxis seien noch keine Verstöße gegen die REIT-Auflagen festgestellt worden.

Auf die Frage, was aus Sicht eines Investors Vorteile seien, wenn er in einen deutschen REIT investiert, anstatt in eine Immobilien-AG, antwortet die Regierung: Einerseits seien durch die gesetzlich festgelegte hohe Ausschüttungsquote des G-REITs für den Investor hohe laufende Erträge garantiert, andererseits trage das gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapital von 45 % zur Stabilität des REITs bei und mindere das Risiko für den Anleger (Anmerkung: Die 45 %-Eigenkapitalquote bezieht sich auf die Finanzierung des unbeweglichen Vermögens des G-REITs). Im Übrigen sei der G-REIT durch den gesetzlich definierten Geschäftszweck für den Investor berechenbar. Ein Vorteil sei auch in der steuerlichen Behandlung zu sehen.

Kommentar: In Ihrer zweiten Stellungnahme zu den Auswirkungen des REITG wird die Bundesregierung vielfach deutlicher als noch in ihren ersten Äußerungen vor wenigen Monaten. Es wird hervorgehoben, welche Vorteile in dem Anlagevehikel REIT im Vergleich zu anderen Anlageformen gesehen werden und dem deutschen REIT-Markt eine wichtige Rolle in der Zukunft zugesprochen. Nicht aufgeriffen wird der mitunter im wissenschaftlichen Schrifttum indentifizierte und verschiedentlich auch von Vertretern der Immobilienwirtschaft geäußerte Verbesserungsbedarf des REITG, etwa bezüglich der geregelten Sanktionsmechanismen oder bezüglich der im Zuge der Finanzkrise ausbleibenden REIT-Gründungen.