ver.di: Wohnungen werden zu Renditeobjekten
20.01.2008, 21:36 Uhr, abgelegt in: REITG
In unserem letzten Kommentarbeitrag zur von der
ver.di herausgegebenen Broschüre
"Finanzkapitalismus - Geldgier in Rheinkultur"
gehen wir kurz auf die These "Wohnungen werden
zum bloßen Spekulations- und Renditeobjekt" ein
und zeigen die möglichen Konsequenzen einer
derartig politisch motivierten Aussage für den
G-REIT und die Immobilienbranche auf.
These: Wohnungen werden zum bloßen Spekulations- und Renditeobjekt
Wenngleich sich der Zusammenhang nicht direkt erschließt, stellt die ver.di ausgehend vom Verbot für G-REITs sog. Bestandsmietwohnimmobilien (vgl. Blog-Eintrag vom 13.1.2008) zu halten die These auf, Wohnungen werden zum bloßen Spekulations- und Renditeobjekt für ausländische Investoren. Dem ist der Grundsatz entgegen zu halten, dass für jeden Investor das deutsche Mietrecht gilt und insofern keine ungesetzlichen Handlungen zu Lasten der Mieter zu erwarten sind. Das Ziel der Renditemaximierung kann natürlich sowohl im Interesse des Investors als gleichermaßen auch im Interesse des Mieters liegen – als Mieter kann man schließlich bei einer Mietsteigerung auch mit einer entsprechend höheren Leistung rechnen.
Abschließend kann zum Ausschluss von Bestandsmietwohnimmobilien als mögliches Immobilieninvestment eines German Real Estate Investment Trusts gesagt werden, dass dies nicht dem teilweise über Jahrzehnte bewährten internationalen Standard entspricht, sondern es sich um einen deutschen Sonderweg handelt. In den USA beispielsweise, wo REITs bereits seit den 60er Jahren angesiedelt und erfolgreich sind, ist ein Investment eines REITs in Wohnimmobilien uneingeschränkt möglich. Von der in den USA ansässigen REIT-Dachorganisation National Association of Real Estate Investment Trusts (NAREIT) werden regelmäßig fünf Erfolgskriterien eines Börsengangs von REITs genannt: 1. Dividende, 2. Liquidität, 3. Performance, 4. Transparenz und 5. Diversifizierung. Insbesondere das Erfolgskriterium "Diversifizierung" wird durch das Verbot für G-REITs Bestandsmietwohnimmobilien zu halten torpediert. Insofern stellt diese Einschränkung ein erhebliches Wettbewerbshemmnis für den deutschen REIT dar, das – wäre der Gesetzgeber der internationalen best Practice gefolgt – sich durch eine klar fokussierte Gesetzgebung hätte vermeiden lassen. Ob deutsche Real Estate Investment Trusts vor diesem Hintergrund international überhaupt wettbewerbsfähig sind, kann sich erst in den kommenden Monaten und Jahren herausstellen, wird derzeitig aber nicht nur von inländischen Vertretern der Immobilienbranche in Frage gestellt.
These: Wohnungen werden zum bloßen Spekulations- und Renditeobjekt
Wenngleich sich der Zusammenhang nicht direkt erschließt, stellt die ver.di ausgehend vom Verbot für G-REITs sog. Bestandsmietwohnimmobilien (vgl. Blog-Eintrag vom 13.1.2008) zu halten die These auf, Wohnungen werden zum bloßen Spekulations- und Renditeobjekt für ausländische Investoren. Dem ist der Grundsatz entgegen zu halten, dass für jeden Investor das deutsche Mietrecht gilt und insofern keine ungesetzlichen Handlungen zu Lasten der Mieter zu erwarten sind. Das Ziel der Renditemaximierung kann natürlich sowohl im Interesse des Investors als gleichermaßen auch im Interesse des Mieters liegen – als Mieter kann man schließlich bei einer Mietsteigerung auch mit einer entsprechend höheren Leistung rechnen.
Abschließend kann zum Ausschluss von Bestandsmietwohnimmobilien als mögliches Immobilieninvestment eines German Real Estate Investment Trusts gesagt werden, dass dies nicht dem teilweise über Jahrzehnte bewährten internationalen Standard entspricht, sondern es sich um einen deutschen Sonderweg handelt. In den USA beispielsweise, wo REITs bereits seit den 60er Jahren angesiedelt und erfolgreich sind, ist ein Investment eines REITs in Wohnimmobilien uneingeschränkt möglich. Von der in den USA ansässigen REIT-Dachorganisation National Association of Real Estate Investment Trusts (NAREIT) werden regelmäßig fünf Erfolgskriterien eines Börsengangs von REITs genannt: 1. Dividende, 2. Liquidität, 3. Performance, 4. Transparenz und 5. Diversifizierung. Insbesondere das Erfolgskriterium "Diversifizierung" wird durch das Verbot für G-REITs Bestandsmietwohnimmobilien zu halten torpediert. Insofern stellt diese Einschränkung ein erhebliches Wettbewerbshemmnis für den deutschen REIT dar, das – wäre der Gesetzgeber der internationalen best Practice gefolgt – sich durch eine klar fokussierte Gesetzgebung hätte vermeiden lassen. Ob deutsche Real Estate Investment Trusts vor diesem Hintergrund international überhaupt wettbewerbsfähig sind, kann sich erst in den kommenden Monaten und Jahren herausstellen, wird derzeitig aber nicht nur von inländischen Vertretern der Immobilienbranche in Frage gestellt.