REITs: Marktpotenzial vs. Realität

Das Marktpotential von G-REITs wurde vor ihrer rückwirkend zum 1.1.2007 erfolgten Einführung als enorm eingeschätzt. Gem. einer Studie von M. M. Warburg Research verfügen allein die 65 größten deutschen Unternehmen über etwa 80 Mrd. Euro stille Reserven in ihrem Immobilienvermögen. Die Quote für die in Firmenbesitz befindlichen Immobilien, welche durch die Unternehmen selbst genutzt werden, wurde von der IFD für Deutschland auf 73 % beziffert. Im Vergleich dazu liegt – ebenfalls nach Angaben der IFD – der Anteil in Großbritannien bei 54 %, in den USA sogar nur bei 25 %.
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Frohe Weihnachten!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start in das Jahr 2008. G-REITs bleiben in 2008 sicher so interessant wie bisher und werden wahrscheinlich einen deutlichen Aufwärtstrend erfahren. Wir werden die Entwicklung weiterhin verfolgen!

Alles Gute

Ihr g-reit-news.de-Team
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G-REITs für Einsteiger

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Steuer und Studium (12/2007) ist ein gelungener Grundlagenartikel über G-REITs zu finden. Weichhaus stellt nach einer kurzen Vorbemerkung zunächst die rechtliche Ausgestaltung einer REIT-AG dar. Darauf folgend werden die Voraussetzungen zur Erlangung des steuerbefreiten Status des G-REITs ausgeführt. Im Einzelnen wird auf die Börsennotierung und Mindeststreuung der Aktien, die Beschränkungen des Unternehmensgegenstandes der REIT-AG, die Regelungen zur Gewinnausschüttung und -ermittlung, die vorgeschriebene Vermögens- und Ertragsstruktur sowie die Begrenzung der Fremdfinanzierungsmöglichkeiten eines G-REITs eingegangen.Weiter...
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G-REITs als indirekte Immobilienanlage

In Deutschland steht die Anlage in Immobilien an höchster Stelle; Deutsche sind viel stärker in Sachvermögen als in Geldvermögen investiert. In wirtschaftlicher Hinsicht bietet das Investment in Immobilien eine Reihe von Vorteilen: 1. Sie sind weitestgehend von Inflationseinflüssen geschützt. 2. Sie generieren regelmäßiges zusätzliches Einkommen (Miete). 3. Sie haben meist einen hohen kalkulierbaren Cash-Flow. Diese für den Privatanleger ausschlaggebenden Vorteile einer Immobilieninvestition werden beim G-REIT mit der Attraktivität einer Aktie gekoppelt – der G-REIT ist eine indirekte Form der Immobilienanlage.Weiter...
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Neue Kategorie: Privatanleger

Wir haben die neue Kategorie "Privatanleger" hinzugefügt, in der wir regelmäßig den G-REIT als Anlageform beschreiben und analysieren werden, damit der private Anleger sich ein Bild machen kann, welche Möglichkeiten ihm gegeben sind, wenn er sein Portfolio mit G-REIT-Aktien anreichert. Die neue Kategorie startet mit einem einführenden Beitrag zum Thema "indirekte Immobilienanlage mit G-REITs".

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!

Ihr g-reit-news.de-Team
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Rückblick: Trustmodell

Mit der in § 11 Abs. 4 REITG kodifizierten Regelung zur 10 %-Grenze soll grundsätzlich eine Quellensteuererhebung des deutschen Staates auf an ausländische REIT-Aktionäre ausgeschüttete Dividenden gewährleistet werden. Denn die international geltenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen ab einem Anteil von 10 % oder mehr eine Ermäßigung oder gar einen kompletten Wegfall der Quellensteuer vor. Durch die Beschränkung der direkten Beteiligungsmöglichkeit in einen G-REIT auf 9,99 % wird die Quellenbesteuerung im Falle eines ausländischen Anteilseigners sicher gestellt. Vor Einführung des G-REITs wurden zahlreiche andere Modelle diskutiert, mit der eine Besteuerung des ausländischen Anteilseigners ebenfalls gesichert werden könnte. Diese Modelle sind nun wieder in der Diskussion, da die 10 %-Beteiligungsgrenze des § 11 Abs. 4 REITG aus unterschiedlichen Gründen in der Kritik steht (vgl. Beitrag vom 29.11.2007). Im vorliegenden Beitrag wird ein kurzer Überblick über das damals diskutierte Trustmodell, welches auf die IFD zurückgeht und insbesondere auch von Ernst & Young als eine sinnvolle Möglichkeit der Sicherstellung der Besteuerung ausländischer Anteilseigner angesehen wurde, gegeben.Weiter...
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Nun schon zwei G-REITs

reits-in-deutschland.de berichtet, dass der erste G-REIT aus der Gruppe der geschlossenen Immobilienfonds gestartet ist. Aus der Fair Value Immobilien AG ist ein Real Estate Investment Trust geworden, der ab sofort als Fair Value REIT AG firmieren wird. Fair Value wird damit rückwirkend zum 1.1.2007 von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit (§ 16 Abs. 1 REITG). Das am 16.11.2007 an die Börse getretene Unternehmen ist nach der Hamburger Alstria Office REIT AG das zweite Unternehmen, welches den steuertransparenten G-REIT-Status angenommen hat.Weiter...
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Nichtbesteuerung von Ausschüttungen des G-REITs?

Zurzeit wird in der Literatur diskutiert (vgl. Schultz/Thießen, Status:Recht 12/2207, S. 384 f. sowie Geurts/Jacob, IStR 2007, S. 737 ff.), ob ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zu den in Frankreich von der Körperschaftsteuer befreiten SICAV vom 29.3.2007 auch auf das REITG Einfluss haben könnte. Die in § 11 Abs. 4 REITG geregelte 10 %-Beteiligungsgrenze würde dann, folgte man der Auffassung des Finanzgerichts, nicht mehr ihren Zweck – die Sicherstellung der deutschen Besteuerung ausländischer Anteilseigner – erfüllen können. Denn nach dem Urteil handelte es sich beim G-REIT nicht um eine im abkommensrechtlichen Sinn in Deutschland ansässige Gesellschaft, was zu einer Nichtanwendbarkeit der Doppelbesteuerungsabkommen auf seine Ausschüttungen führen würde.Weiter...
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Rückblick: Modifiziertes Einheitsmodell

Mit der in § 11 Abs. 4 REITG kodifizierten Regelung zur 10 %-Grenze soll grundsätzlich eine Quellensteuererhebung des deutschen Staates auf an ausländische REIT-Aktionäre ausgeschüttete Dividenden gewährleistet werden. Denn die international geltenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen ab einem Anteil von 10 % oder mehr eine Ermäßigung oder gar einen kompletten Wegfall der Quellensteuer vor. Durch die Beschränkung der direkten Beteiligungsmöglichkeit in einen G-REIT auf 9,99 % wird die Quellenbesteuerung im Falle eines ausländischen Anteilseigners sicher gestellt. Vor Einführung des G-REITs wurden zahlreiche andere Modelle diskutiert, mit der eine Besteuerung des ausländischen Anteilseigners ebenfalls gesichert werden könnte. Diese Modelle sind nun wieder in der Diskussion, da die 10 %-Beteiligungsgrenze des § 11 Abs. 4 REITG aus unterschiedlichen Gründen in der Kritik steht (vgl. Beitrag vom 29.11.2007). Im vorliegenden Beitrag wird ein kurzer Überblick über das damals diskutierte modifizierte Einheitsmodell gegeben. Modifiziert insofern, als dass es eine Weiterentwicklung des ursprünglichen, vom BMF kritisierten, Vorschlags der IFD ist – im Folgenden einfach "Einheitsmodell".Weiter...
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Fällt die 10 %-Grenze?

reits-in-deutschland.de berichtet, dass derzeit Gespräche mit dem Ziel laufen, die 10 %-Grenze weg zu bekommen, beziehungsweise die bei Verstößen drohenden Sanktionen zu mildern − so Roche (Ernst & Young) im Rahmen der Euro Finance Week in Frankfurt am Main. Kein Anleger darf nach der im REITG verankerten Vorschrift direkt 10 % oder mehr der Aktien oder Aktien in einem Umfang halten, dass er über 10 % oder mehr der Stimmrechte verfügt.Weiter...
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Beck: REITG-Kommentar

Der am 16.11.2007 im Beck-Verlag erschienene Kommentar zum Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trusts mit Nebenbestimmungen) ist einer der ersten Kommentare zum REITG; er wurde von Helios/Wewel/Wiesbrock herausgegeben. Auf insgesamt 454 Seiten werden die Neuregelungen zu den G-REITs aus dem REITG, dem EStG (Exit Tax), dem AStG, dem Finanzverwaltungsgesetz sowie dem InvStG kommentiert.
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Privatanleger: G-REITs attraktivste Immobilienanlageform

In der Ausgabe 21/2007 vergleicht Schulz G-REITs mit anderen Formen der indirekten Immobilienanlage. Ausgehend von der allgemeinen Zurückhaltung nach der Einführung von G-REITs, führt er einen steuerlichen Belastungsvergleich aus Sicht des Privatanlegers durch.Weiter...
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§ 11 REITG: Beteiligungsrestriktionen europarechtswidrig?

Bron hält die Beteiligungsrestriktionen des § 11 REITG vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zum VW-Gesetz (EuGH v. 23.10.2007, Rs. C-122/05) für europarechtswidrig. Nach dem Urteil seien auch die mit einem Verstoß gegen diese Restriktionen verbundenen Folgen − wie etwa der Verlust des REIT-Status gem. § 18 Abs. 3 REITG − hinfällig.Weiter...
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REIT-Aktien unterliegen Abgeltungsteuer

War es doch auch nach Verabschiedung des REITG sowie unmittelbar nach der Unternehmensteuerreform 2008 noch unsicher, so hat das Bundesfinanzministerium seit dem 11.10.2007 Rechtssicherheit in der Frage geschaffen, ob Einkünfte, die ein Anteilseigner aus einem G-REIT erzielt, der Abgeltungsteuer unterliegen.Weiter...
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IFRS im REITG

Kahle, Dahlke und Schulz von der Universität Hohenheim untersuchen in ihrem Aufsatz in der Zeitschrift "Accounting" (Oktoberausgabe) den Zusammenhang zwischen den IFRS und der Unternehmensbesteuerung. Sie gehen insbesondere auch der Frage nach, welche Rolle die IFRS im REIT-Gesetz spielen.Weiter...
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Cadmus: G-REIT ohne Reparaturgesetz nicht lebensfähig

In seinem Aufsatz in der Oktoberausgabe (10/2007) von Finanz Betrieb geht Cadmus auf die Praxis(un-)tauglichkeit des REITG ein. Er fragt sich, ob der Vorstand eines Immobilienunternehmens bei der gegenwärtigen Rechtslage das Konvertieren zum G-REIT überhaupt verantworten und seinen Aktionären empfehlen kann. Zunächst geht er in diesem Zusammenhang auf die Kosten des G-REIT-Status ein. Er resümiert, dass der Aufwand für die Exit Tax bei älteren Immobilienunternehmen, die über hohe stille Reserven verfügen, erhebliche Beträge ausmachen kann und sogar bereits einige maßgebliche Marktteilnehmer veranlasst habe, ihre G-REIT-Pläne zu verwerfen.Weiter...
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Kurz notiert: Erster G-REIT gegründet

Die Alstria Office AG wurde als REIT-Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen und führt nun die Firma "alstria office REIT-AG". Alstria Office REIT nimmt den neuen Status rückwirkend zum 1.1.2007 an. Weiter...
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Nachtrag: Expo Real

Auf der Expo Real 2007 in München war es einigen Experten bereits bewusst: Das Reparaturgesetz zum REIT wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. So berichtete bspw. Volckens von Beiten Burkhardt davon, dass ein erster Entwurf des Reparaturgesetzes bereits kursiere. Weiter...
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Der deutsche REIT: Eine Einführung für die Praxis

Deloitte & Touche und das F.A.Z.-Institut veröffentlichen mit der "Der deutsche REIT, Eine Einführung für die Praxis" einen kompakten Praxisratgeber. Unter Federführung von u. a. Reiß, Korezkij und Fuchs werden die zentralen Punkte des REITG überblickartig dargestellt.Weiter...
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