Der deutsche REIT: Eine Einführung für die Praxis

Deloitte & Touche und das F.A.Z.-Institut veröffentlichen mit der "Der deutsche REIT, Eine Einführung für die Praxis" einen kompakten Praxisratgeber. Unter Federführung von u. a. Reiß, Korezkij und Fuchs werden die zentralen Punkte des REITG überblickartig dargestellt. Es wird aber stellenweise deutlich über einen bloßen Überblick hinausgegangen.

Im Einzelnen wird in Kapitel A auf die grundsätzliche Konzeption des REIT-Einführungsgesetzes eingegangen. Kapitel B bezieht sich auf die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen des REITs. Insbesondere die Ausführungen zu den möglichen Kapitalmaßnahmen (AktG) des G-REITs und der Exkurs bzgl. des Corporate Governance Codex können − trotz der Kürze − überzeugen, da sie über die einschlägige Kommentierung des REITG hinausgehende Erkenntnisse liefern. Das trifft auch auf Kapitel C "Zulässige Geschäftstätigkeiten einer REIT-AG und eines Vor-REIT" zu, wo ganz besonders auch Möglichkeiten und Risiken der Umgehung des Verbots von Bestandsmietwohnimmobilien aufgezeigt werden. In Kapitel D werden Rechnungslegung und Ausschüttungen des G-REITs thematisiert, wobei die Ausführungen zu IFRS hervorzuheben sind. Kapitel E geht ausschließlich auf die Besteuerung ein. Das auch dem Vor-REIT ein eigenes Unterkapitel eingeräumt wird, ist ein klarer Pluspunkt für dieses Buch, in dem durchweg auch der Vor-REIT gesondert berücksichtigt wird. Die Abgeltungsteuer ab 2009 findet ebenfalls Eingang in die Überlegungen zur Besteuerung. Das letzte Kapitel greift abrundend die im REITG geregelten Sanktionen bei Verletzung der Voraussetzungen für den G-REIT-Status auf, womit das für die Praxis überaus bedeutsame Problem des G-REIT-Statusverlustes einbezogen wird.

Kommentar: Alles in allem ist das Büchlein (148 Seiten) für den Praktiker auf Grund der Gestaltungshinweise und der angesprochenen (Praxis-)Probleme sowie für den Theoretiker gleichermaßen interessant. Zum Preis von 35 Euro ist es eine klare Empfehlung für jeden, der sich intensiv mit G-REITs befassen will.

Quelle