Immobilien-AGs als Übernahmekandidaten?
04.11.2008, 23:01 Uhr, abgelegt in: Kapitalmarkt
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift REITup gibt
Schlautmann einen Einblick in das
Marktumfeld der Immobilienaktiengesellschaften (S. 31
ff.). Er hält die Immobilien-AGs aufgrund der in den
vergangenen Monaten eingetretenen Kurseinbrüche
grundsätzlich für geeignete Übernahmeobjekte, um
Immobilien im Zuge eines Share-Deals günstig zu
erwerben. Selbst wenn der für Übernahmeangebote
übliche Preisaufschlag von 20 % einbezogen werde,
könnte ein Immobilienerwerb durch Börsentransaktion
noch als Schnäppchen bezeichnet werden, da mitunter
ein 50 %-Abschlag auf den NAV zu verzeichnen sei.
Wenn durch den Kauf der Immobilienaktien die Kontrolle über das Unternehmen übernommen werde, könne danach ggf. ein Delisting erfolgen und dann eine Veräußerung der Immobilien zu Marktpreisen. Letztlich hänge die Rendite aus derartigen Transaktionen maßgeblich von der notwendigen Zeit für die Veräußerung der im Wege des Share-Deals übernommenen Immobilien ab sowie vom aus den Veräußerungen zu erwartenden Cash-Flow. Die Entscheidung zur Übernahme einer Immobilien-AG sollte immer als strategische Entscheidung betrachtet werden. Ziel ist letztlich das Erreichen einer 30 %igen Beteiligungsquote, mit der vom Investor an die übrigen Aktionäre ein Übernahmeangebot einhergehen muss.
Mahnend weist Schlautmann darauf hin, dass ein wirtschaftlicher Erfolg von Übernahmen regelmäßig die Ausnahme sei; er nimmt dabei auf diverse Studien Bezug. Etwa hätten die Unternehmensberaterfirmen von KPMG und PricewaterhouseCoopers als häufigste Ursachen für ausbleibenden Erfolg von Unternehmenszusammenschlüssen die häufig unterschätzten Widerstände und Kosten identifiziert. Komme es zu einer "feindlichen Übernahme", sei nochmals mit höheren Risiken zu rechnen, da dann der Vorstand, Betriebsrat und die Mehrheit des Aufsichtsrats des zu übernehmenden Unternehmens nicht mit der Übernahme einverstanden seien.
Im Falle des Erreichens der 30 %-Quote - entgegen der genannten Widerstände und Risiken - solle das Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre so ausgestaltet sein, dass mehr als 75 % der Stimmrechte erlangt werden können, da für den Verkauf von Objekten in der Regel eine qualifizierte Mehrheit notwendig sei. Angedeutet werden die umfassenden rechtlichen Aspekte, die ebenfalls ein Risiko darstellten. Ausschlaggebend für den Erfolg einer solchen Transaktion seien jedoch nicht nur die Finanz- und Rechtsstrukturen, sondern insbesondere die professionelle Zusammenarbeit mit einem Asset Manager, der eine Meinung hinsichtlich notwendiger Investitionen, Zeitablauf und Zielinvestoren abgeben kann.
Wenn durch den Kauf der Immobilienaktien die Kontrolle über das Unternehmen übernommen werde, könne danach ggf. ein Delisting erfolgen und dann eine Veräußerung der Immobilien zu Marktpreisen. Letztlich hänge die Rendite aus derartigen Transaktionen maßgeblich von der notwendigen Zeit für die Veräußerung der im Wege des Share-Deals übernommenen Immobilien ab sowie vom aus den Veräußerungen zu erwartenden Cash-Flow. Die Entscheidung zur Übernahme einer Immobilien-AG sollte immer als strategische Entscheidung betrachtet werden. Ziel ist letztlich das Erreichen einer 30 %igen Beteiligungsquote, mit der vom Investor an die übrigen Aktionäre ein Übernahmeangebot einhergehen muss.
Mahnend weist Schlautmann darauf hin, dass ein wirtschaftlicher Erfolg von Übernahmen regelmäßig die Ausnahme sei; er nimmt dabei auf diverse Studien Bezug. Etwa hätten die Unternehmensberaterfirmen von KPMG und PricewaterhouseCoopers als häufigste Ursachen für ausbleibenden Erfolg von Unternehmenszusammenschlüssen die häufig unterschätzten Widerstände und Kosten identifiziert. Komme es zu einer "feindlichen Übernahme", sei nochmals mit höheren Risiken zu rechnen, da dann der Vorstand, Betriebsrat und die Mehrheit des Aufsichtsrats des zu übernehmenden Unternehmens nicht mit der Übernahme einverstanden seien.
Im Falle des Erreichens der 30 %-Quote - entgegen der genannten Widerstände und Risiken - solle das Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre so ausgestaltet sein, dass mehr als 75 % der Stimmrechte erlangt werden können, da für den Verkauf von Objekten in der Regel eine qualifizierte Mehrheit notwendig sei. Angedeutet werden die umfassenden rechtlichen Aspekte, die ebenfalls ein Risiko darstellten. Ausschlaggebend für den Erfolg einer solchen Transaktion seien jedoch nicht nur die Finanz- und Rechtsstrukturen, sondern insbesondere die professionelle Zusammenarbeit mit einem Asset Manager, der eine Meinung hinsichtlich notwendiger Investitionen, Zeitablauf und Zielinvestoren abgeben kann.