Handbuch REIT-Aktiengesellschaft
28.07.2008, 19:14 Uhr, abgelegt in: Literatur
Von Seibt/Conradi wurde kürzlich das
Handbuch
REIT-Aktiengesellschaft herausgegeben (Otto
Schmidt-Verlag), in dem die Themenfelder Aktien-
und Kapitalmarktrecht,
Immobilienwirtschaftsrecht und Steuerrecht
abgedeckt werden. Wie dem Vorwort entnommen
werden kann, ist es nicht nur Ziel des Buchs,
die wirtschaftlichen, rechtlichen und
steuerlichen Rahmenbedingungen der G-REITs auf
einer wissenschaftlich anspruchsvollen Ebene
darzustellen, sondern auch in der Praxis
anwendbare Lösungen für die Geschäftstätigkeit
von und mit REITs zu entwickeln - und das auf
eine verständliche Weise. Sämtliche Autoren sind
wissenschaftlich interessierte Praktiker, die
mit der Konzeption, Gründung und Beratung von
REIT-Unternehmen befasst sind.
Das Handbuch ist in sieben Kapitel gegliedert (Autorennamen jeweils in Klammern angegeben):
A. REITs am Markt für Immobilienanlagen (Elmendorff)
B. Gesellschaftsrecht und Corporate Governance der REIT-AG (Seibt)
C. Kapitalmarktrechtliche Anforderungen an die REIT-AG (Voigt)
D. Unternehmenstätigkeit der REIT-AG (Conradi)
E. Besteuerung der REIT-AG und ihrer Aktionäre (Blaas/Ruoff/Schiessl)
F. Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie zusätzliche Pflichten des Abschlussprüfers bei der REIT-AG (Fründ/Völker)
G. Muster (Seibt)
Aus Sicht des REIT-Praktikers ist neben den Mustern in Kapitel G (im Einzelnen: Satzung einer REIT-AG, Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat einer REIT-AG, Satzung einer REIT-SE, Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern auf Registrierung als Vor-REIT, Anmeldung der Firmenänderung zum Handelsregister zur Erlangung des Status einer REIT-AG, Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 1 Abs. 4 REITG sowie Jährliche Meldung der Streubesitzquote durch die REIT-AG an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 11 Abs. 2 Satz 1 REITG) insbesondere der in deutscher und englischer Fassung vorliegende Gesetzestext im Anhang zu erwähnen (vgl. hierzu auch die online bei Freshfields Bruckhaus Deringer verfügbare Version).
Kommentar: Auch wenn der Inhalt des Buchs in Teilen natürlich bereits in vorherigen Veröffentlichungen zu finden war, stellt es eine wirkliche Bereicherung der REIT-Literatur dar. Das liegt einerseits daran, dass es als eine der jüngsten Veröffentlichungen zum Thema REITS an den bisherigen Stand der Diskussion im Schrifttum anknüpfen kann (vgl. die Rubrik "Fachliteratur" auf dieser Seite), andererseits aber auch die Autoren eine entsprechende Expertise einbringen.
Das Handbuch ist in sieben Kapitel gegliedert (Autorennamen jeweils in Klammern angegeben):
A. REITs am Markt für Immobilienanlagen (Elmendorff)
B. Gesellschaftsrecht und Corporate Governance der REIT-AG (Seibt)
C. Kapitalmarktrechtliche Anforderungen an die REIT-AG (Voigt)
D. Unternehmenstätigkeit der REIT-AG (Conradi)
E. Besteuerung der REIT-AG und ihrer Aktionäre (Blaas/Ruoff/Schiessl)
F. Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie zusätzliche Pflichten des Abschlussprüfers bei der REIT-AG (Fründ/Völker)
G. Muster (Seibt)
Aus Sicht des REIT-Praktikers ist neben den Mustern in Kapitel G (im Einzelnen: Satzung einer REIT-AG, Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat einer REIT-AG, Satzung einer REIT-SE, Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern auf Registrierung als Vor-REIT, Anmeldung der Firmenänderung zum Handelsregister zur Erlangung des Status einer REIT-AG, Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 1 Abs. 4 REITG sowie Jährliche Meldung der Streubesitzquote durch die REIT-AG an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 11 Abs. 2 Satz 1 REITG) insbesondere der in deutscher und englischer Fassung vorliegende Gesetzestext im Anhang zu erwähnen (vgl. hierzu auch die online bei Freshfields Bruckhaus Deringer verfügbare Version).
Kommentar: Auch wenn der Inhalt des Buchs in Teilen natürlich bereits in vorherigen Veröffentlichungen zu finden war, stellt es eine wirkliche Bereicherung der REIT-Literatur dar. Das liegt einerseits daran, dass es als eine der jüngsten Veröffentlichungen zum Thema REITS an den bisherigen Stand der Diskussion im Schrifttum anknüpfen kann (vgl. die Rubrik "Fachliteratur" auf dieser Seite), andererseits aber auch die Autoren eine entsprechende Expertise einbringen.