Mobilisierung von Immobilien

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Deutsche Steuer-Zeitung schreibt Claßen zur Mobilisierung von Unternehmensimmobilien mit G-REITs. Für Unternehmen gilt der G-REIT grundsätzlich als eine zu prüfende Option, sich von eigenen Immobilien zu trennen, da durch die Veräußerung an eine börsennotierte Gesellschaft wie den REIT grundsätzlich eine hohe Fungibilität der Immobilien erreicht werden kann. Weiterhin kann die durch einen G-REIT bewirtschaftete Immobilie womöglich gewinnbringender vermietet werden als dies der Fall bei einem nicht auf immobilienwirtschaftliche Sachverhalte spezialisierten Unternehmen wäre.

Der Gesetzgeber hat mit der Regelung der sog. Exit-Tax (§ 3 Nr. 70 EStG) einen besonderen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen geschaffen, Immobilien an einen G-REIT zu veräußern, um so eine flächendeckende Mobilisierung von Immobilien zu erreichen. Außerdem wurde mit § 13 Abs. 3 REITG eine Vorschrift eingeführt, die dem deutschen REIT eine zweijährige Steuerstundung im Falle einer späteren Veräußerung der an ihn veräußerten Immobilien gewährt. Insbesondere wird in dem Aufsatz daher auf die Regelungen der § 3 Nr. 70 EStG, § 13 Abs. 3 REITG eingegangen, wobei jeweils zwischen der G-REIT-Ebene, der Anteilseignerebene und der Tochterebene des G-REITs differenziert wird.

Der Aufsatz steht Ihnen hier zum Download bereit.

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