Mobilisierung von Immobilien
22.09.2008, 12:16 Uhr, abgelegt in: Immobilien
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Deutsche
Steuer-Zeitung schreibt Claßen zur
Mobilisierung von Unternehmensimmobilien mit G-REITs.
Für Unternehmen gilt der G-REIT grundsätzlich als
eine zu prüfende Option, sich von eigenen Immobilien
zu trennen, da durch die Veräußerung an eine
börsennotierte Gesellschaft wie den REIT
grundsätzlich eine hohe Fungibilität der Immobilien
erreicht werden kann. Weiterhin kann die durch einen
G-REIT bewirtschaftete Immobilie womöglich
gewinnbringender vermietet werden als dies der Fall
bei einem nicht auf immobilienwirtschaftliche
Sachverhalte spezialisierten Unternehmen wäre.
Der Gesetzgeber hat mit der Regelung der sog. Exit-Tax (§ 3 Nr. 70 EStG) einen besonderen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen geschaffen, Immobilien an einen G-REIT zu veräußern, um so eine flächendeckende Mobilisierung von Immobilien zu erreichen. Außerdem wurde mit § 13 Abs. 3 REITG eine Vorschrift eingeführt, die dem deutschen REIT eine zweijährige Steuerstundung im Falle einer späteren Veräußerung der an ihn veräußerten Immobilien gewährt. Insbesondere wird in dem Aufsatz daher auf die Regelungen der § 3 Nr. 70 EStG, § 13 Abs. 3 REITG eingegangen, wobei jeweils zwischen der G-REIT-Ebene, der Anteilseignerebene und der Tochterebene des G-REITs differenziert wird.
Der Aufsatz steht Ihnen hier zum Download bereit.
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Der Gesetzgeber hat mit der Regelung der sog. Exit-Tax (§ 3 Nr. 70 EStG) einen besonderen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen geschaffen, Immobilien an einen G-REIT zu veräußern, um so eine flächendeckende Mobilisierung von Immobilien zu erreichen. Außerdem wurde mit § 13 Abs. 3 REITG eine Vorschrift eingeführt, die dem deutschen REIT eine zweijährige Steuerstundung im Falle einer späteren Veräußerung der an ihn veräußerten Immobilien gewährt. Insbesondere wird in dem Aufsatz daher auf die Regelungen der § 3 Nr. 70 EStG, § 13 Abs. 3 REITG eingegangen, wobei jeweils zwischen der G-REIT-Ebene, der Anteilseignerebene und der Tochterebene des G-REITs differenziert wird.
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