Urteil Orange European Smallcap Fund NV und G-REITs

In Heft 14/2008 der Zeitschrift Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht geht Bron in seiner Besprechung des Urteils Orange European Smallcap Fund NV (C-194/06) auch kurz auf die Auswirkung dieses Urteils auf den G-REIT ein (S. 432). Im Wesentlichen geht es in dem besprochenen Urteil um die Frage der Quellenbesteuerung im Zusammenhang mit einem Investmentvermögen, speziell um die Wirkungen auf Ebene des Investmentvermögens.

Nach Auffasung von Bron ergeben sich aus dem EuGH-Urteil keine Auswirkungen für deutsche REITs. Die gelte sowohl für die bisherige Rechtslage als auch für die noch im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) vorgesehenen Änderungen des REIT-Gesetzes (REITG), nach denen steuerliche Belastungen auf der Tochterebene des REITs zu einer Steuerminderung auf seiner Anteilseignerebene führen sollten (diese Modifikationen des REITG wurden im Kabinettsentwurf des JStG 2009 wieder fallen gelassen, vgl. bereits Blog-Eintrag vom 18.6.2008). Jene geplanten Gesetzesänderungen zielten nicht auf eine Entlastung steuerlicher Vorbelastungen von Dividenden durch eine Quellensteuer ab, sondern auf die von einer REIT-Aktiengesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder die von einer anderen (ausländischen) REIT-Körperschaft, -Personenvereinigung oder -Vermögensmasse gezahlten Ertragsteuern. Auf Ebene des G-REITs kommt es aufgrund von § 5 Abs. 2 KStG zu einer definitiven Quellensteuerbelastung. Bron sieht wegen dieser Systemwidrigkeit - eigentlich sollte der REIT steuerbefreit sein - dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.