Kurz notiert: Erster G-REIT gegründet

Die Alstria Office AG wurde als REIT-Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen und führt nun die Firma "alstria office REIT-AG". Alstria Office REIT nimmt den neuen Status rückwirkend zum 1.1.2007 an. Das REIT-Gesetz ermöglicht es dem Unternehmen, die sich binnen eines Jahres umwandeln, bereits ab Beginn dieses Jahres die Steuertransparenz als REIT zu nutzen. Die Ergänzung des Namens um das Kürzel REIT ist im Gesetz für alle deutschen REITs vorgeschrieben.

Kommentar: Die rückwirkende Steuerbefreiung der Gesellschaft ist insofern für die Anteilseigner des REITs problematisch, als dass für sie die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bzw. von § 8b KStG zum 1.1.2007 entfällt, d. h. Dividenden werden in vollem Umfang mit Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet. Gleichfalls unterliegen stille Reserven, die sich während der Steuerpflicht der Gesellschaft gebildet haben, im Falle einer Kapitalgesellschaft als G-REIT-Anteilseigner vollumfänglich der Besteuerung wenn die Beteiligung veräußert wird. Zuvor wäre die Veräußerung der Anteile gem. § 8b KStG steuerfrei gewesen. Da es keine Übergangsregelung für bisherige Anteilseigner gibt, verschlechtert sich ggf. ihre Steuerbelastung rückwirkend zum 1.1.2007.

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