Nachtrag: JStG 2009 und REITG
24.06.2008, 22:08 Uhr, abgelegt in: Tax
Auf
www.handelsblatt.com wird über die jetzt nicht
mehr im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
vorgesehene Änderung des REIT-Gesetzes (REITG)
berichtet (vgl. dazu auch bereits Blog-Eintrag vom
18.6.2008). Dautzenberg wird zitiert: "Bei
Verabschiedung des Reit-Gesetzes im Frühjahr 2007
haben wir zugesagt, die Problematik der
Doppelbesteuerung bei Einkünften aus
Direktinvestitionen in ausländische Immobilien sowie
bei Einkünften aus Auslandsobjektgesellschaften zu
lösen." Trotz der theoretisch möglichen
Doppelbesteuerung wird in dem Artikel resümiert, dass
in der Praxis kein REIT-Anteilseigner Nachteile
befürchten müsse, da die aktuell am deutschen
REIT-Markt gehandelten G-REITs beide nicht über
ausländische Immobilien verfügten. Der Fall der
ebenfalls möglichen Doppelbesteuerung bei Einkünften
aus regelbesteuerten
REIT-Dienstleistungsgesellschaften wird nicht
aufgegriffen; insofern ist der Beitrag unvollständig.
Detaillierter mit dem ursprünglich geplanten § 19a REITG setzt sich Korezkij in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Betriebs-Berater (S. 1367 ff.) unter dem Titel "Die erste REITG-Novelle: Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Besteuerung der REIT-Aktionäre nach § 19a REITG-E" auseinander. Zwar hat der Beitrag momentan durch die Herausnahme der Änderungen des REITG aus dem JStG 2009 an Bedeutung verloren, könnte aber womöglich schon bald wieder aktuell sein, da die Herausnahme der REITG-Änderungen wohl nur unter dem Gesichtspunkt erfolgt ist, einen Konsens in der Diskussion um den ebenfalls zunächst geplanten, dann aber herausgenommenen § 8b Abs. 4 KStG zu erzielen (vgl. hierzu Blog-Eintrag vom 6.6.2009). Es bleibt also noch zu hoffen, die bedeutsamen Änderungen des REITG in einer aktualisierten Fassung des JStG 2009 wieder zu finden.
Detaillierter mit dem ursprünglich geplanten § 19a REITG setzt sich Korezkij in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Betriebs-Berater (S. 1367 ff.) unter dem Titel "Die erste REITG-Novelle: Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Besteuerung der REIT-Aktionäre nach § 19a REITG-E" auseinander. Zwar hat der Beitrag momentan durch die Herausnahme der Änderungen des REITG aus dem JStG 2009 an Bedeutung verloren, könnte aber womöglich schon bald wieder aktuell sein, da die Herausnahme der REITG-Änderungen wohl nur unter dem Gesichtspunkt erfolgt ist, einen Konsens in der Diskussion um den ebenfalls zunächst geplanten, dann aber herausgenommenen § 8b Abs. 4 KStG zu erzielen (vgl. hierzu Blog-Eintrag vom 6.6.2009). Es bleibt also noch zu hoffen, die bedeutsamen Änderungen des REITG in einer aktualisierten Fassung des JStG 2009 wieder zu finden.