IFRS im REITG
24.10.2007, 20:06 Uhr, abgelegt in: REITG
Kahle, Dahlke und Schulz
von der Universität Hohenheim untersuchen in ihrem
Aufsatz in der Zeitschrift "Accounting"
(Oktoberausgabe) den Zusammenhang zwischen den IFRS
und der Unternehmensbesteuerung. Sie gehen
insbesondere auch der Frage nach, welche Rolle die
IFRS im REIT-Gesetz spielen.
Die Brücke zwischen den Vorschriften der IFRS und dem REITG wird dadurch geschlagen, dass die Überprüfung der Voraussetzungen für den REIT-Status in §§ 12, 14 und 15 REITG mittels eines auf IFRS basierenden Konzern- bzw. Einzelabschlusses zu erfolgen hat (§ 12 Abs. 1 REITG). Sollte der G-REIT nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein, da er keine konsolidierungspflichtigen Tochterunternehmen besitzt, hat er zwingend einen Einzelabschluss nach IFRS aufzustellen.
Kahle/Dahlke/Schulz kommen zu dem Ergebnis, dass die IFRS für G-REITs lediglich eine mittelbare Bedeutung entfalten; schließlich sei "nur" die Prüfung der Voraussetzungen des REIT-Status mit den IFRS verbunden, es werde jedoch keine unmittelbare Besteuerungswirkung an eine nach IFRS bemessene Gewinngröße geknüpft. In vielerlei anderer Hinsicht sehen die drei Autoren allerdings deutlichere Berührungspunkte zwischen den IFRS und der Besteuerung - so werden die IFRS z. B. im Zusammenhang mit der Zinsschranke erstmals als ertragsteuerrechtliches Tatbestandsmerkmal in das deutsche Steuerrecht inkorporiert.
Quelle
Die Brücke zwischen den Vorschriften der IFRS und dem REITG wird dadurch geschlagen, dass die Überprüfung der Voraussetzungen für den REIT-Status in §§ 12, 14 und 15 REITG mittels eines auf IFRS basierenden Konzern- bzw. Einzelabschlusses zu erfolgen hat (§ 12 Abs. 1 REITG). Sollte der G-REIT nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sein, da er keine konsolidierungspflichtigen Tochterunternehmen besitzt, hat er zwingend einen Einzelabschluss nach IFRS aufzustellen.
Kahle/Dahlke/Schulz kommen zu dem Ergebnis, dass die IFRS für G-REITs lediglich eine mittelbare Bedeutung entfalten; schließlich sei "nur" die Prüfung der Voraussetzungen des REIT-Status mit den IFRS verbunden, es werde jedoch keine unmittelbare Besteuerungswirkung an eine nach IFRS bemessene Gewinngröße geknüpft. In vielerlei anderer Hinsicht sehen die drei Autoren allerdings deutlichere Berührungspunkte zwischen den IFRS und der Besteuerung - so werden die IFRS z. B. im Zusammenhang mit der Zinsschranke erstmals als ertragsteuerrechtliches Tatbestandsmerkmal in das deutsche Steuerrecht inkorporiert.
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