Besserung der REIT-Rahmenbedingungen erst in 2009?

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Fondszeitung (Nr. 13, erschienen am 3.7.2008) wird unter der Überschrift "G-REIT: Warten auf 2009" zum einen die bisherige Entwicklung des deutschen REITs beurteilt und zum anderen ein Ausblick bezüglich des künftigen Fortschritts des REIT-Marktes gewagt. Eröffnet wird mit der Frage: Ist der G-REIT ein Flop oder lediglich ein Spätzünder? Da derzeit nur zwei Aktiengesellschaften den REIT-Status inne haben, sei auf den ersten Blick von einem Flop auszugehen. Bei genauerer Betrachtung sei hingegen zu erkennen, dass der G-REIT ein Spätzünder sei; die Einführung von Real Estate Investment Trusts in Deutschland sei zum falschen Zeitpunkt erfolgt - auf die Hochphase des Immobilienmarktes folgte ein drastisches Vertrauenstief an den Kapitalmärkten, ausgelöst durch die Subprimekrise.

Mit den am REIT-Markt vorherrschenden Abschlägen in Höhe von 30-40 % auf den Net Asset Value (NAV) der Immobilienportfolios, wird das Zögern mancher REIT-Anwärter begründet (IVG Immobilien AG, CA Immobilien Anlagen AG, TAG Tegernsee Immobilien- und Beteiligungs-AG). Vorsichtiger Optimismus wird von Thomaschowski, Geschäftsführer des Analysehauses IRICIC Investment Research in Chance, geäußert: "Ich gehe davon aus, dass die auf historische Sicht nicht gerechtfertigten Abschläge auf die NAVs sich in den nächsten sechs bis zwölf Monaten abbauen werden."

Als weiterer Grund für die Zurückhaltung der REIT-Anwärter wird die Unausgegorenheit des REIT-Gesetzes (REITG) genannt. Hauptkritikpunkte am REITG sind nach Auffassung von Goronczy, Seniorananlyst der HSH Nordbank, die Doppelbesteuerungsproblematik bei Einkünften, die der G-REIT aus Auslandsimmobilien erwirtschaftet, die Gewerbesteuerbelastung von instituionellen Investoren (Nichtanwendung von § 9 Nr. 2a GewStG) sowie die Streubesitz- und Höchstbeteiligungsregelung (§ 11 Abs. 1, 4 REITG). Ebenso sprechen sich Cadmus, Vorstandschef der Polis Immobilien AG, und Roche, Partner bei Ernst & Young, für die Modifikation bzw. Abschaffung der aus ihrer Sicht hochproblematischen Streubesitz- und Höchstbeteiligungsregelung aus. Einerseits wird vorgeschlagen (Cadmus), einem Anteilseigner ab dem Überschreiten der 10 %-Grenze alle Stimmrechts- und Dividendenansprüche zu versagen, andererseits (Roche), sollte der Gesetzgeber davon absehen, den REIT-Status beim Überschreiten der 10 %-Grenze zu entziehen und zugleich eine deutliche zusätzliche Besteuerung auf alle Anteile über 10 % erlassen.

Auch zu der Frage, wann die notwendigen Änderungen des REITG, die zuletzt im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) vorlagen, vermutlich final umgesetzt werden, äußern sich die Experten: Die Bereitschaft zur Novellierung ist von politischer Seite wohl frühestens nach der Bundestagswahl 2009 zu erwarten.