Nachtrag: Expo Real
14.10.2007, 14:07 Uhr, abgelegt in: Veranstaltungen
Auf der Expo Real 2007 in München war es einigen
Experten bereits bewusst: Das Reparaturgesetz zum
REIT wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. So
berichtete bspw. Volckens von Beiten
Burkhardt davon, dass ein erster Entwurf des
Reparaturgesetzes bereits kursiere. Das
Reparaturgesetz greift die in der Literatur zahlreich
diskutierten Doppelbesteuerungsproblematiken des
REITG auf und soll diese lösen.
Zum Vermeidung des Problems der absichtlichen Verletzung der Höchstbeteiligungsgrenze durch einen Wettbewerber des G-REITs, mit dem Ziel, den Verlust des G-REIT-Status herbeizuführen, schlug Herr Volckens selbst ein Modell vor. Danach soll der ab einer Quote von 10 % gehaltene Anteil an einer REIT-AG mit einer Kapitalertragsteuer von 100 % belegt werden, so dass aus Sicht des Staates kein Anlass mehr dazu besteht, den G-REIT-Status zu entziehen und letzlich schädliche Anteilseigner vermieden werden können. Dieser Vorschlag fand große Zustimmung beim Fachpublikum, u. a. auch von Rehkugler.
Quelle
Zum Vermeidung des Problems der absichtlichen Verletzung der Höchstbeteiligungsgrenze durch einen Wettbewerber des G-REITs, mit dem Ziel, den Verlust des G-REIT-Status herbeizuführen, schlug Herr Volckens selbst ein Modell vor. Danach soll der ab einer Quote von 10 % gehaltene Anteil an einer REIT-AG mit einer Kapitalertragsteuer von 100 % belegt werden, so dass aus Sicht des Staates kein Anlass mehr dazu besteht, den G-REIT-Status zu entziehen und letzlich schädliche Anteilseigner vermieden werden können. Dieser Vorschlag fand große Zustimmung beim Fachpublikum, u. a. auch von Rehkugler.
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