Tax
G-REIT für den Mittelstand?
06.04.2009, 21:14 Uhr,
Bereits in Heft 12/2008 der Zeitschrift Der
Ertragsteuerberater schrieb Rupp einen
kurzen Aufsatz zum Thema "German REIT - Chancen für
den Mittelstand?". Zunächst wird hierin allgemein
dargestellt, was unter einer REIT-Aktiengesellschaft
zu verstehen ist. Es handele sich hierbei um ein in
anderen Rechtskreisen bereits übliches Vehikel für
Immobilienanlagen. Neben den Regelungen, die auf
normale Aktiengesellschaften Anwendung finden, seien
spezifische Regelungen hinsichtlich der Beschränkung
des Unternehmensgegenstands auf das direkte bzw.
indirekte Halten von Immobilien, der Anforderungen,
dass mindestens 75 % der Aktiva und der Umsatzerlöse
aus Immobilien stammen müssen, 90 % des
erwirtschafteten Gewinns auszuschütten sind, ein
Mindesteigenkapital von 45 % der Immobilien
eingehalten werden muss, eine Börsennotierung
zwingend vorgeschrieben ist, sich mindestens 15 % der
Aktien in Streubesitz befinden müssen und die direkte
Beteiligung eines Aktionärs höchstens 9,99 % betragen
darf, einzuhalten.Weiter...
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Nachtrag: JStG 2009 und REITG
24.06.2008, 22:08 Uhr,
Auf
www.handelsblatt.com wird über die jetzt nicht
mehr im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
vorgesehene Änderung des REIT-Gesetzes (REITG)
berichtet (vgl. dazu auch bereits Blog-Eintrag vom
18.6.2008). Dautzenberg wird zitiert: "Bei
Verabschiedung des Reit-Gesetzes im Frühjahr 2007
haben wir zugesagt, die Problematik der
Doppelbesteuerung bei Einkünften aus
Direktinvestitionen in ausländische Immobilien sowie
bei Einkünften aus Auslandsobjektgesellschaften zu
lösen." Trotz der theoretisch möglichen
Doppelbesteuerung wird in dem Artikel resümiert, dass
in der Praxis kein REIT-Anteilseigner Nachteile
befürchten müsse, da die aktuell am deutschen
REIT-Markt gehandelten G-REITs beide nicht über
ausländische Immobilien verfügten. Der Fall der
ebenfalls möglichen Doppelbesteuerung bei Einkünften
aus regelbesteuerten
REIT-Dienstleistungsgesellschaften wird nicht
aufgegriffen; insofern ist der Beitrag
unvollständig.Weiter...
JStG 2009: Änderungen des REITG fallen weg
18.06.2008, 20:28 Uhr,
Nach den Diskussionen über den Referentenentwurf des
Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde der
Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 nun im
Kabinett beschlossen. Erfreulich ist, dass die
andiskutierte Steuerpflicht von Streubesitzdividenden
(Entwurf für § 8b Abs. 4 KStG, vgl. Blog-Eintrag vom
6.6.2008) fallen gelassen wurde. Zum allgemeinen
Erstaunen wurden allerdings auch sämtliche noch im
Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen des
REIT-Gesetzes (REITG) entfernt (vgl. Blog-Eintrag vom
1.5.2008 zur alten Fassung des Referentenentwurfes
des JStG 2009 und den ursprünglich angedachten
Änderungen).Weiter...
Diskussion um Steuerpflicht für Streubesitzdividenden (JStG 2009)
06.06.2008, 19:31 Uhr,
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) soll eine
allgemeine Steuerpflicht für Dividenden und
Veräußerungsgewinne aus Aktien, die eine
Kapitalgesellschaft erhält, eingeführt werden, sofern
die Beteiligungshöhe weniger als 10 % beträgt. Durch
die neue Regelung des § 8b Abs. 4 KStG soll für diese
sog. Streubesitzdividenden die bislang geregelte
Steuerfreiheit aufgehoben werden. Die insbesondere
auch für den deutschen REIT und seine Anteilseigner
erhebliche Probleme mit sich bringende Vorschrift
steht zurzeit allerdings in der öffentlichen
Diskussion, wodurch eine Entscheidung über das JStG
2009 im Ganzen blockiert wird.Weiter...
Auf Dauer angelegte Vermietung von unbebautem Grundbesitz
01.06.2008, 12:36 Uhr,
In der Immobilienzeitung vom 15.5.2008 (Nr. 19, S.
12) bespricht Krall ein BFH-Urteil (Az. IX R
9/06) zur auf Dauer angelegten Vermietung von
unbebautem Grundbesitz. In dem besprochenen Fall
erwarb und verpachtete der Kläger ein im Jahr 1993
erworbenes Grundstück, das er fremd finanziert hatte
und infolge Verluste geltend machen wollte, da die
Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung seine
Pachterträge überstiegen. Das Finanzamt verweigerte
aufgrund fehlender Einkünfteerzielungsabsicht den
Verlustabzug.Weiter...
Neue Fassung des JStG 2009
24.05.2008, 14:53 Uhr,
In einer aktualisierten Fassung des
Referentenentwurfes des Jahressteuergesetzes 2009
(JStG 2009) ist eine für den G-REIT bzw. seine
Anteilseigner gravierende Änderung des
Körperschaftsteuergesetzes (KStG) vorgesehen (vgl.
Blog-Eintrag vom 1.5.2008 zur alten Fassung des
Referentenentwurfes des JStG 2009); in § 8b KStG soll
ein neuer Abs. 4 eingefügt werden, nachdem
Dividendenbezüge und Gewinne aus der Veräußerung
einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nur
noch dann steuerfrei sein sollen, wenn die
Beteiligungshöhe mindestens 10 % beträgt. Im Ergebnis
wäre die bislang greifende Steuerbefreiung für
Streubesitzbeteiligungen ausgeschlossen.Weiter...
Steuerurteile für Vermieter
13.05.2008, 23:20 Uhr,
Kracht schreibt in der Financial Times
Deutschland zu aktuellen Steuerurteilen
für Vermieter; im Einzelnen wird auf die
Themen Leerstand (Werbungskostenabzug),
Mieterauszug (Erhaltungsaufwand vs.
Herstellungskosten), Renovierung
(Werbungskostenabzug) und steuerliche
Verlustberücksichtigung eingegangen.
Rückblick: Trustmodell
16.12.2007, 21:27 Uhr,
Mit der in § 11 Abs. 4 REITG kodifizierten Regelung
zur 10 %-Grenze soll grundsätzlich eine
Quellensteuererhebung des deutschen Staates auf an
ausländische REIT-Aktionäre ausgeschüttete Dividenden
gewährleistet werden. Denn die international
geltenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen ab einem
Anteil von 10 % oder mehr eine Ermäßigung oder gar
einen kompletten Wegfall der Quellensteuer vor. Durch
die Beschränkung der direkten Beteiligungsmöglichkeit
in einen G-REIT auf 9,99 % wird die
Quellenbesteuerung im Falle eines ausländischen
Anteilseigners sicher gestellt. Vor Einführung des
G-REITs wurden zahlreiche andere Modelle diskutiert,
mit der eine Besteuerung des ausländischen
Anteilseigners ebenfalls gesichert werden könnte.
Diese Modelle sind nun wieder in der Diskussion, da
die 10 %-Beteiligungsgrenze des § 11 Abs. 4 REITG aus
unterschiedlichen Gründen in der Kritik steht (vgl.
Beitrag vom 29.11.2007). Im vorliegenden Beitrag wird
ein kurzer Überblick über das damals diskutierte
Trustmodell, welches auf die IFD zurückgeht und
insbesondere auch von Ernst & Young als eine
sinnvolle Möglichkeit der Sicherstellung der
Besteuerung ausländischer Anteilseigner angesehen
wurde, gegeben.Weiter...
Nichtbesteuerung von Ausschüttungen des G-REITs?
09.12.2007, 23:25 Uhr,
Zurzeit wird in der Literatur diskutiert (vgl.
Schultz/Thießen, Status:Recht 12/2207, S.
384 f. sowie Geurts/Jacob, IStR 2007, S. 737
ff.), ob ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen
zu den in Frankreich von der Körperschaftsteuer
befreiten SICAV vom 29.3.2007 auch auf das REITG
Einfluss haben könnte. Die in § 11 Abs. 4 REITG
geregelte 10 %-Beteiligungsgrenze würde dann, folgte
man der Auffassung des Finanzgerichts, nicht mehr
ihren Zweck – die Sicherstellung der deutschen
Besteuerung ausländischer Anteilseigner – erfüllen
können. Denn nach dem Urteil handelte es sich beim
G-REIT nicht um eine im abkommensrechtlichen Sinn in
Deutschland ansässige Gesellschaft, was zu einer
Nichtanwendbarkeit der Doppelbesteuerungsabkommen auf
seine Ausschüttungen führen würde.Weiter...
Rückblick: Modifiziertes Einheitsmodell
03.12.2007, 22:35 Uhr,
Mit der in § 11 Abs. 4 REITG kodifizierten Regelung
zur 10 %-Grenze soll grundsätzlich eine
Quellensteuererhebung des deutschen Staates auf an
ausländische REIT-Aktionäre ausgeschüttete Dividenden
gewährleistet werden. Denn die international
geltenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen ab einem
Anteil von 10 % oder mehr eine Ermäßigung oder gar
einen kompletten Wegfall der Quellensteuer vor. Durch
die Beschränkung der direkten Beteiligungsmöglichkeit
in einen G-REIT auf 9,99 % wird die
Quellenbesteuerung im Falle eines ausländischen
Anteilseigners sicher gestellt. Vor Einführung des
G-REITs wurden zahlreiche andere Modelle diskutiert,
mit der eine Besteuerung des ausländischen
Anteilseigners ebenfalls gesichert werden könnte.
Diese Modelle sind nun wieder in der Diskussion, da
die 10 %-Beteiligungsgrenze des § 11 Abs. 4 REITG aus
unterschiedlichen Gründen in der Kritik steht (vgl.
Beitrag vom 29.11.2007). Im vorliegenden Beitrag wird
ein kurzer Überblick über das damals diskutierte
modifizierte Einheitsmodell gegeben. Modifiziert
insofern, als dass es eine Weiterentwicklung des
ursprünglichen, vom BMF kritisierten, Vorschlags der
IFD ist – im Folgenden einfach
"Einheitsmodell".Weiter...
Privatanleger: G-REITs attraktivste Immobilienanlageform
14.11.2007, 20:38 Uhr,
In der Ausgabe 21/2007 vergleicht Schulz
G-REITs mit anderen Formen der indirekten
Immobilienanlage. Ausgehend von der allgemeinen
Zurückhaltung nach der Einführung von G-REITs, führt
er einen steuerlichen Belastungsvergleich aus Sicht
des Privatanlegers durch.Weiter...
REIT-Aktien unterliegen Abgeltungsteuer
03.11.2007, 13:51 Uhr,
War es doch auch nach Verabschiedung des REITG sowie
unmittelbar nach der Unternehmensteuerreform 2008
noch unsicher, so hat das Bundesfinanzministerium
seit dem 11.10.2007 Rechtssicherheit in der Frage
geschaffen, ob Einkünfte, die ein Anteilseigner aus
einem G-REIT erzielt, der Abgeltungsteuer
unterliegen.Weiter...