G-REIT für den Mittelstand?

Bereits in Heft 12/2008 der Zeitschrift Der Ertragsteuerberater schrieb Rupp einen kurzen Aufsatz zum Thema "German REIT - Chancen für den Mittelstand?". Zunächst wird hierin allgemein dargestellt, was unter einer REIT-Aktiengesellschaft zu verstehen ist. Es handele sich hierbei um ein in anderen Rechtskreisen bereits übliches Vehikel für Immobilienanlagen. Neben den Regelungen, die auf normale Aktiengesellschaften Anwendung finden, seien spezifische Regelungen hinsichtlich der Beschränkung des Unternehmensgegenstands auf das direkte bzw. indirekte Halten von Immobilien, der Anforderungen, dass mindestens 75 % der Aktiva und der Umsatzerlöse aus Immobilien stammen müssen, 90 % des erwirtschafteten Gewinns auszuschütten sind, ein Mindesteigenkapital von 45 % der Immobilien eingehalten werden muss, eine Börsennotierung zwingend vorgeschrieben ist, sich mindestens 15 % der Aktien in Streubesitz befinden müssen und die direkte Beteiligung eines Aktionärs höchstens 9,99 % betragen darf, einzuhalten.Weiter...
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Nachtrag: JStG 2009 und REITG

Auf www.handelsblatt.com wird über die jetzt nicht mehr im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vorgesehene Änderung des REIT-Gesetzes (REITG) berichtet (vgl. dazu auch bereits Blog-Eintrag vom 18.6.2008). Dautzenberg wird zitiert: "Bei Verabschiedung des Reit-Gesetzes im Frühjahr 2007 haben wir zugesagt, die Problematik der Doppelbesteuerung bei Einkünften aus Direktinvestitionen in ausländische Immobilien sowie bei Einkünften aus Auslandsobjektgesellschaften zu lösen." Trotz der theoretisch möglichen Doppelbesteuerung wird in dem Artikel resümiert, dass in der Praxis kein REIT-Anteilseigner Nachteile befürchten müsse, da die aktuell am deutschen REIT-Markt gehandelten G-REITs beide nicht über ausländische Immobilien verfügten. Der Fall der ebenfalls möglichen Doppelbesteuerung bei Einkünften aus regelbesteuerten REIT-Dienstleistungsgesellschaften wird nicht aufgegriffen; insofern ist der Beitrag unvollständig.Weiter...
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JStG 2009: Änderungen des REITG fallen weg

Nach den Diskussionen über den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 nun im Kabinett beschlossen. Erfreulich ist, dass die andiskutierte Steuerpflicht von Streubesitzdividenden (Entwurf für § 8b Abs. 4 KStG, vgl. Blog-Eintrag vom 6.6.2008) fallen gelassen wurde. Zum allgemeinen Erstaunen wurden allerdings auch sämtliche noch im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen des REIT-Gesetzes (REITG) entfernt (vgl. Blog-Eintrag vom 1.5.2008 zur alten Fassung des Referentenentwurfes des JStG 2009 und den ursprünglich angedachten Änderungen).Weiter...
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Diskussion um Steuerpflicht für Streubesitzdividenden (JStG 2009)

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) soll eine allgemeine Steuerpflicht für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien, die eine Kapitalgesellschaft erhält, eingeführt werden, sofern die Beteiligungshöhe weniger als 10 % beträgt. Durch die neue Regelung des § 8b Abs. 4 KStG soll für diese sog. Streubesitzdividenden die bislang geregelte Steuerfreiheit aufgehoben werden. Die insbesondere auch für den deutschen REIT und seine Anteilseigner erhebliche Probleme mit sich bringende Vorschrift steht zurzeit allerdings in der öffentlichen Diskussion, wodurch eine Entscheidung über das JStG 2009 im Ganzen blockiert wird.Weiter...
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Auf Dauer angelegte Vermietung von unbebautem Grundbesitz

In der Immobilienzeitung vom 15.5.2008 (Nr. 19, S. 12) bespricht Krall ein BFH-Urteil (Az. IX R 9/06) zur auf Dauer angelegten Vermietung von unbebautem Grundbesitz. In dem besprochenen Fall erwarb und verpachtete der Kläger ein im Jahr 1993 erworbenes Grundstück, das er fremd finanziert hatte und infolge Verluste geltend machen wollte, da die Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung seine Pachterträge überstiegen. Das Finanzamt verweigerte aufgrund fehlender Einkünfteerzielungsabsicht den Verlustabzug.Weiter...
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Neue Fassung des JStG 2009

In einer aktualisierten Fassung des Referentenentwurfes des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) ist eine für den G-REIT bzw. seine Anteilseigner gravierende Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) vorgesehen (vgl. Blog-Eintrag vom 1.5.2008 zur alten Fassung des Referentenentwurfes des JStG 2009); in § 8b KStG soll ein neuer Abs. 4 eingefügt werden, nachdem Dividendenbezüge und Gewinne aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nur noch dann steuerfrei sein sollen, wenn die Beteiligungshöhe mindestens 10 % beträgt. Im Ergebnis wäre die bislang greifende Steuerbefreiung für Streubesitzbeteiligungen ausgeschlossen.Weiter...
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Steuerurteile für Vermieter

Kracht schreibt in der Financial Times Deutschland zu aktuellen Steuerurteilen für Vermieter; im Einzelnen wird auf die Themen Leerstand (Werbungskostenabzug), Mieterauszug (Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten), Renovierung (Werbungskostenabzug) und steuerliche Verlustberücksichtigung eingegangen.
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Rückblick: Trustmodell

Mit der in § 11 Abs. 4 REITG kodifizierten Regelung zur 10 %-Grenze soll grundsätzlich eine Quellensteuererhebung des deutschen Staates auf an ausländische REIT-Aktionäre ausgeschüttete Dividenden gewährleistet werden. Denn die international geltenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen ab einem Anteil von 10 % oder mehr eine Ermäßigung oder gar einen kompletten Wegfall der Quellensteuer vor. Durch die Beschränkung der direkten Beteiligungsmöglichkeit in einen G-REIT auf 9,99 % wird die Quellenbesteuerung im Falle eines ausländischen Anteilseigners sicher gestellt. Vor Einführung des G-REITs wurden zahlreiche andere Modelle diskutiert, mit der eine Besteuerung des ausländischen Anteilseigners ebenfalls gesichert werden könnte. Diese Modelle sind nun wieder in der Diskussion, da die 10 %-Beteiligungsgrenze des § 11 Abs. 4 REITG aus unterschiedlichen Gründen in der Kritik steht (vgl. Beitrag vom 29.11.2007). Im vorliegenden Beitrag wird ein kurzer Überblick über das damals diskutierte Trustmodell, welches auf die IFD zurückgeht und insbesondere auch von Ernst & Young als eine sinnvolle Möglichkeit der Sicherstellung der Besteuerung ausländischer Anteilseigner angesehen wurde, gegeben.Weiter...
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Nichtbesteuerung von Ausschüttungen des G-REITs?

Zurzeit wird in der Literatur diskutiert (vgl. Schultz/Thießen, Status:Recht 12/2207, S. 384 f. sowie Geurts/Jacob, IStR 2007, S. 737 ff.), ob ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zu den in Frankreich von der Körperschaftsteuer befreiten SICAV vom 29.3.2007 auch auf das REITG Einfluss haben könnte. Die in § 11 Abs. 4 REITG geregelte 10 %-Beteiligungsgrenze würde dann, folgte man der Auffassung des Finanzgerichts, nicht mehr ihren Zweck – die Sicherstellung der deutschen Besteuerung ausländischer Anteilseigner – erfüllen können. Denn nach dem Urteil handelte es sich beim G-REIT nicht um eine im abkommensrechtlichen Sinn in Deutschland ansässige Gesellschaft, was zu einer Nichtanwendbarkeit der Doppelbesteuerungsabkommen auf seine Ausschüttungen führen würde.Weiter...
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Rückblick: Modifiziertes Einheitsmodell

Mit der in § 11 Abs. 4 REITG kodifizierten Regelung zur 10 %-Grenze soll grundsätzlich eine Quellensteuererhebung des deutschen Staates auf an ausländische REIT-Aktionäre ausgeschüttete Dividenden gewährleistet werden. Denn die international geltenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen ab einem Anteil von 10 % oder mehr eine Ermäßigung oder gar einen kompletten Wegfall der Quellensteuer vor. Durch die Beschränkung der direkten Beteiligungsmöglichkeit in einen G-REIT auf 9,99 % wird die Quellenbesteuerung im Falle eines ausländischen Anteilseigners sicher gestellt. Vor Einführung des G-REITs wurden zahlreiche andere Modelle diskutiert, mit der eine Besteuerung des ausländischen Anteilseigners ebenfalls gesichert werden könnte. Diese Modelle sind nun wieder in der Diskussion, da die 10 %-Beteiligungsgrenze des § 11 Abs. 4 REITG aus unterschiedlichen Gründen in der Kritik steht (vgl. Beitrag vom 29.11.2007). Im vorliegenden Beitrag wird ein kurzer Überblick über das damals diskutierte modifizierte Einheitsmodell gegeben. Modifiziert insofern, als dass es eine Weiterentwicklung des ursprünglichen, vom BMF kritisierten, Vorschlags der IFD ist – im Folgenden einfach "Einheitsmodell".Weiter...
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Privatanleger: G-REITs attraktivste Immobilienanlageform

In der Ausgabe 21/2007 vergleicht Schulz G-REITs mit anderen Formen der indirekten Immobilienanlage. Ausgehend von der allgemeinen Zurückhaltung nach der Einführung von G-REITs, führt er einen steuerlichen Belastungsvergleich aus Sicht des Privatanlegers durch.Weiter...
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REIT-Aktien unterliegen Abgeltungsteuer

War es doch auch nach Verabschiedung des REITG sowie unmittelbar nach der Unternehmensteuerreform 2008 noch unsicher, so hat das Bundesfinanzministerium seit dem 11.10.2007 Rechtssicherheit in der Frage geschaffen, ob Einkünfte, die ein Anteilseigner aus einem G-REIT erzielt, der Abgeltungsteuer unterliegen.Weiter...
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