Immobilienaktien und REITs im Fokus von Investoren
05.10.2008, 23:53 Uhr, abgelegt in: Privatanleger
In der zehnten Ausgabe der Zeitschrift Euro-Finanzen
geht es ab Seite 56 f. um das aktuelle Marktumfeld
der Immobilienaktien und G-REITs. Aufgrund
attraktiver Bewertungskennzahlen seien diese
Anlageformen derzeit mitunter attraktiv für
Investoren. Dies liege u. a. darin begründet, dass
gem. einer Studie von Ernst & Young unter 100
Immobilien-Investoren die deutschen
Immobilienstandorte im europäischen Vergleich vorne
liegen würden. Beispielhaft wird Hamburg aufgeführt,
das mit der niedrigsten Leerstandsquote aller
deutschen Großstädte aufwarten könne. Interessant
seien im allgemeinen aber auch die steigenden
Anfangsrenditen.
Auf dem deutschen Immobilienmarkt seien vor allem die Nutzungsarten Büros, Einzelhandel und Logistik von Interesse und sorgten für eine positive Stimmung, was sich jedoch nicht Kurverlauf der Immobilienaktiengesellschaften bzw. REITs widerspiegele. Mit einem Kurs/Buchwert-Verhältnis (KBV) von signifikant unter eins erscheinen Immobilienaktien/REITs mitunter als kaufenswert. Etwa ein KBV von 0,6, wie es beispielsweise die Aktie von VIB Vermögen aufweise, bedeute, dass die Börse jeden Euro des Eigenkapitals nur mit 0,60 Euro anrechne; ein besonders niedriger der Wert führe demnach zu einer günstigeren Einstufung des Titels. Außerdem würde durch ein niedriges KGV und eine hohe Dividendenrendite der Reiz der meisten Werte erhöht. Letztlich seien die primären Kriterien für ein nachhaltig ertragreiches Investment in Immobilienaktien bzw. G-REITs jedoch eine geringe Verschuldung und stabile Mieteinnahmen der Gesellschaft. Diese Voraussetzung sei insbesondere von den Unternehmen Alstria Office REIT-AG, Ariston Real und Deutsche Euroshop erfüllt. Zudem verfüge jedes der drei Unternehmen über eine Eigenkapitalquote von über 40 %. Hervorgehoben werden darüber hinaus Immobilienfirmen wie Fair Value REIT-AG, IFM Immobilien und VIB Vermögen, deren Börsenwert jeweils unter 100 Millionen Euro liege. Da es sich um kleinere Unternehmen handele, seien deren Aktien nicht so liquide wie die der größeren Firmen und sollten daher im Bereich des aktuellen Kurses nur limitiert gekauft werden. Alle der drei kleinen Unternehmen seien Im Besitz attraktiver Portfolios in aussichtsreichen Lagen, was eine gute Vermietungsquote zu mittleren einstelligen Renditen ermögliche. Die Finanzlage sei stabil, sodass mittelfristig weitere Akquisitionen gestemmt werden könnten.
Unter Zugrundelegung eines mittelfristigen Zeithorizonts könne sich für Fair Value REIT-AG sowie Alstria Office-REIT-AG die Gesellschaftsform REIT womöglich als besonderer Vorteil für den Investor erweisen. So werden die Gewinne nicht auf Firmenebene versteuert, sondern ausschließlich beim Anleger. Im Gegenzug ist der REIT verpflichtet, einen Großteil seines Ertrags auszuschütten. Dies führe bei Alstria Office zu einer Dividendenrendite von 5,2 %. Für die Fair Value REIT-AG sei es noch nicht möglich gewesen, eine Dividendenrendite zu ermitteln.
Kommentar: Durch die im REIT-Gesetz (REITG) kodifizierten strengen Regularien für G-REITs, wie etwa die Mindesteigenkapitalregelung (§ 15 REITG) oder die Mindestausschüttungsquote (§ 13 REITG), ist gesetzgeberisch dafür Sorge getragen worden, dass REITs eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit im Markt bzw. Attraktivität für den Investor aufweisen müssen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 unterliegen die von einem deutschen REIT erwirtschafteteten Erträge regelmäßig nur noch einer Gesamtsteuerbelastung (Unternehmensebene und Anteilseignerebene) von 25 %; daher hat der im Beitrag angedeutete mittelfristige Vorteil der REITs einen realen Hintergund.
Auf dem deutschen Immobilienmarkt seien vor allem die Nutzungsarten Büros, Einzelhandel und Logistik von Interesse und sorgten für eine positive Stimmung, was sich jedoch nicht Kurverlauf der Immobilienaktiengesellschaften bzw. REITs widerspiegele. Mit einem Kurs/Buchwert-Verhältnis (KBV) von signifikant unter eins erscheinen Immobilienaktien/REITs mitunter als kaufenswert. Etwa ein KBV von 0,6, wie es beispielsweise die Aktie von VIB Vermögen aufweise, bedeute, dass die Börse jeden Euro des Eigenkapitals nur mit 0,60 Euro anrechne; ein besonders niedriger der Wert führe demnach zu einer günstigeren Einstufung des Titels. Außerdem würde durch ein niedriges KGV und eine hohe Dividendenrendite der Reiz der meisten Werte erhöht. Letztlich seien die primären Kriterien für ein nachhaltig ertragreiches Investment in Immobilienaktien bzw. G-REITs jedoch eine geringe Verschuldung und stabile Mieteinnahmen der Gesellschaft. Diese Voraussetzung sei insbesondere von den Unternehmen Alstria Office REIT-AG, Ariston Real und Deutsche Euroshop erfüllt. Zudem verfüge jedes der drei Unternehmen über eine Eigenkapitalquote von über 40 %. Hervorgehoben werden darüber hinaus Immobilienfirmen wie Fair Value REIT-AG, IFM Immobilien und VIB Vermögen, deren Börsenwert jeweils unter 100 Millionen Euro liege. Da es sich um kleinere Unternehmen handele, seien deren Aktien nicht so liquide wie die der größeren Firmen und sollten daher im Bereich des aktuellen Kurses nur limitiert gekauft werden. Alle der drei kleinen Unternehmen seien Im Besitz attraktiver Portfolios in aussichtsreichen Lagen, was eine gute Vermietungsquote zu mittleren einstelligen Renditen ermögliche. Die Finanzlage sei stabil, sodass mittelfristig weitere Akquisitionen gestemmt werden könnten.
Unter Zugrundelegung eines mittelfristigen Zeithorizonts könne sich für Fair Value REIT-AG sowie Alstria Office-REIT-AG die Gesellschaftsform REIT womöglich als besonderer Vorteil für den Investor erweisen. So werden die Gewinne nicht auf Firmenebene versteuert, sondern ausschließlich beim Anleger. Im Gegenzug ist der REIT verpflichtet, einen Großteil seines Ertrags auszuschütten. Dies führe bei Alstria Office zu einer Dividendenrendite von 5,2 %. Für die Fair Value REIT-AG sei es noch nicht möglich gewesen, eine Dividendenrendite zu ermitteln.
Kommentar: Durch die im REIT-Gesetz (REITG) kodifizierten strengen Regularien für G-REITs, wie etwa die Mindesteigenkapitalregelung (§ 15 REITG) oder die Mindestausschüttungsquote (§ 13 REITG), ist gesetzgeberisch dafür Sorge getragen worden, dass REITs eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit im Markt bzw. Attraktivität für den Investor aufweisen müssen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 unterliegen die von einem deutschen REIT erwirtschafteteten Erträge regelmäßig nur noch einer Gesamtsteuerbelastung (Unternehmensebene und Anteilseignerebene) von 25 %; daher hat der im Beitrag angedeutete mittelfristige Vorteil der REITs einen realen Hintergund.