Regierung: Auswirkungen des REITG

In Reaktion auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Troost, Höll, Bluhm und der Fraktion DIE LINKE äußert sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen des REIT-Gesetzes (REITG) eineinhalb Jahre nach dessen Inkrafttreten. Die Fragesteller hatten vor folgendem Hintergrund ihre Anfrage an die Regierung gerichtet: "Mit der Zielsetzung, die internationale Konkurrenzfähigkeit der Immobilienwirtschaft zu steigern und den Abfluss von Finanzkapital in diesem Sektor zu stoppen, wurde die Zulassung der börsennotierten Immobilien-Aktiengesellschaft mit vergleichsweise erheblichen Steuerprivilegien von der Regierungskoalition auf den Weg gebracht."

Die Bundesregierung antwortet zunächst allgemein, dass es derzeit zwei REIT-Aktiengesellschaften gibt (Fair Value REIT-AG und alstria office REIT-AG) sowie 12 Vor-REITs. Zur negativen Kursentwicklung der beiden G-REITs wird ausgeführt: "Die Aktienkursentwicklung der beiden deutschen REIT-Aktiengesellschaften ist geprägt durch die Mitte 2007 einsetzende „Subprime-Krise“. Durch die Finanzmarktkrise ergab und ergibt sich insbesondere für Immobilientitel ein schwieriges Marktumfeld. Der Immobilienaktien-Index von EPRA (European Public Real Estate Association) für Deutschland verlor im Jahr 2007 ca. 41 %." Es werden allerdings keine weiteren Schlussfolgerungen aus dieser Entwicklung gezogen. Gem. Aussage der Bundesregierung sei mit dem REITG der Wirtschaftsstandort Deutschland zwar gestärkt worden, da es sich bei G-REITs jedoch um ein finanzmarktbezogenes Anlageprodukt handele, sei dieses auch von der Finanzmarktkrise betroffen; insofern gilt es, die künftige Entwicklung abzuwarten. Derzeit sind in keinem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Änderungen des REITG vorgesehen. Eine technische Anpassung an die ab 2009 einsetzende Abgeltungsteuer sei allerdings noch erforderlich.

Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass von der Bundesregierung keine Verlängerung der Exit Tax-Regelung vorgesehen ist. Das bedeutet ein Auslaufen dieses steuerlichen Privilegs, das speziell bei einer Veräußerung von Immobilienvermögen an einen G-REIT unter gewissen Umständen zur Anwendung kommen kann; letztmalig werden nach der derzeitigen Regelung der Exit Tax (§ 3 Nr. 70 EStG) Veräußerungen bis zum 31.12.2009 begünstigt. Der von der Regierung durch die Exit-Tax erhoffte Mobilisierungseffekt ist im Kontext der Subprime-Krise deutlich gebremst; auf diesen Zusammenhang wird jedoch nicht eingegangen.

Kommentar: Die Bundesregierung zeigt in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage keine klare Linie. Einerseits sieht sie durch das REITG die deutsche Wirtschaft gestärkt, andererseits will sie nicht die im Zuge der Finanzmarktkrise eingetretenen lähmenden Wirkungen heilen, d. h. sie nimmt die zögerliche Entwicklung des REIT-Marktes unbeantwortet hin. Sicherlich sollte man deutlichere Konsequenzen aus der Entwicklung ziehen, insbesondere auch gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, da sich ansonsten die Frage stellt, warum man zwar ein REITG kodifiziert hat, es sich dann aber in einem ungeahnt schwachen Marktumfeld sich selbst überlässt.