Privatanleger: G-REITs attraktivste Immobilienanlageform
14.11.2007, 20:38 Uhr, abgelegt in: Tax
In der Ausgabe 21/2007 der Zeitschrift Immobilien
& Finanzierung vergleicht Schulz G-REITs
mit anderen Formen der indirekten Immobilienanlage.
Ausgehend von der allgemeinen Zurückhaltung nach der
Einführung von G-REITs, führt er einen steuerlichen
Belastungsvergleich aus Sicht des Privatanlegers
durch.
Er kommt zu dem Ergebnis, dass G-REITs zwar äußerst kompliziert seien, es sich letztlich jedoch für z. B. eine Immobilien-Aktiengesellschaft lohne, ein G-REIT zu werden, da sie steuerlich wesentlich besser dastehen werden. Nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 erhalten Privatanleger eine Nettodividende vom Gewinn einer Immobilien-Aktiengesellschaft von 51,66 %, von einem Offenen Immobilienfonds 70,99 % und von einem G-REIT gar 73,62 %. Als Ursachen für diese Entwicklung nennt er erstens die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und zweitens die Einführung der Abgeltungsteuer, die für den G-REIT eine Belastung von nur 26,38 % herbeiführt – zusammengesetzt aus dem Satz der Abgeltungsteuer i. H. v. 25 % und dem Solidaritätszuschlag. Der G-REIT ist damit die attraktivste Anlagemöglichkeit in Immobilien.
Quelle
Er kommt zu dem Ergebnis, dass G-REITs zwar äußerst kompliziert seien, es sich letztlich jedoch für z. B. eine Immobilien-Aktiengesellschaft lohne, ein G-REIT zu werden, da sie steuerlich wesentlich besser dastehen werden. Nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 erhalten Privatanleger eine Nettodividende vom Gewinn einer Immobilien-Aktiengesellschaft von 51,66 %, von einem Offenen Immobilienfonds 70,99 % und von einem G-REIT gar 73,62 %. Als Ursachen für diese Entwicklung nennt er erstens die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und zweitens die Einführung der Abgeltungsteuer, die für den G-REIT eine Belastung von nur 26,38 % herbeiführt – zusammengesetzt aus dem Satz der Abgeltungsteuer i. H. v. 25 % und dem Solidaritätszuschlag. Der G-REIT ist damit die attraktivste Anlagemöglichkeit in Immobilien.
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