Praxiserfahrung: REIT-Gründung
22.12.2009, 18:06 Uhr, abgelegt in: Kapitalmarkt
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Immobilien
& Finanzierung - Der Langfristige Kredit schreibt
Mrotzek, Mitglied des Vorstands der
Hamborner AG, einen Praxisbericht über die
REIT-Gründung (Seite 12 f.). Die Hamborner AG wird
voraussichtlich zum 1.1.2010 den REIT-Status annehmen
und damit nach der Alstria Office REIT-AG und der
Fair Value REIT-AG der dritte G-REIT sein. Welche
Voraussetzungen für die Annahme des REIT-Status zu
erfüllen sind und wie Konzernstrukturen angepasst
werden, wird von Mrotzek am Beispiel seines
Hauses gezeigt.
Mit der Annahme des REIT-Status sei zwar die Steuerbefreiung auf der Gesellschaftsebene verbunden, diese habe allerdings ihren Preis: Im Rahmen der vorzunehmenden Schlussbesteuerung beim Übergang in die Steuerfreiheit seien die in der Bilanz steckenden stillen Reserven aufzudecken, d. h. auf die Differenz zwischen den Markt- und Buchwerten wird eine Steuer erhoben. Bei der Hamborner AG werde die fällige Steuer auf 15 bis 20 Millionen Euro geschätzt, wobei die Inanspruchnahme der sog. Exit-Tax, einer hälftigen Steuerbefreiung bei Annahme des REIT-Status, bereits berücksichtigt sei.
Insgesamt würden aber die steuerlichen Vorteile überwiegen, die sich aus der Annahme des REIT-Status ergeben. Speziell seien fortan nicht mehr die Einschränkungen der operativen Handlungsfähigkeit gegeben, die aus der bisherigen Inanspruchnahme der sog. erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG resultierten. Stattdessen sei das aktive Portfoliomanagement nunmehr erleichtert. Außerdem würde aufgrund der REIT-Steuerbefreiung nicht die für die kapitalintensive Immobilienbranche so gravierende Zinsschrankenregelung greifen. Letztlich erhöhe sich das Unternehmensergebnis, also auch der Unternehmenswert. Ebenso ergebe sich für die Aktionäre ceteris paribus eine höhere Gewinnausschüttung.
Zur Erreichung des Ziels, den REIT-Status zum 1.1.2010 anzunehmen, habe vor allem die Notwendigkeit bestanden, Portfolioanpassungen vorzunehmen, so dass die Hamborner AG bezüglich der Vermögenszusammensetzung die Voraussetzungen des REIT-Gesetzes (z. B. § 12 REITG) erfüllen kann. Es sei ferner die für REITs geforderte Eigenkapitalquote i. H. v. 45 % zu erfüllen, was im Falle der Hamborner AG mit einem Wert von 67 % aber kein Problem darstelle. Ohnehin sei es so, dass das Management der Gesellschaft in den vergangenen drei Jahren bereits jede Entscheidung auf ihre REIT-Verträglichkeit hin überprüft habe. Da das Unternehmen auch schon börsennotiert gewesen sei, habe dieser derzeit ansonsten im Allgemeinen als risikobehafteter Schritt verstandene Faktor in einem schwierigen Kapitalmarktumfeld tatsächlich keinen Hinderungsgrund dargestellt.
Neben den zu erfüllenden REIT-Voraussetzungen komme es vor allem auf eine nachvollziehbare Equity Story mit nachhaltigen Erträgen und Wachstumsmöglichkeiten, d. h. die Kapitalmarktfähigkeit des Unternehmens, an. Ein solches könne sich langfristig bei institutionellen Investoren oder Privatanlegern durchsetzen.
Mit der Annahme des REIT-Status sei zwar die Steuerbefreiung auf der Gesellschaftsebene verbunden, diese habe allerdings ihren Preis: Im Rahmen der vorzunehmenden Schlussbesteuerung beim Übergang in die Steuerfreiheit seien die in der Bilanz steckenden stillen Reserven aufzudecken, d. h. auf die Differenz zwischen den Markt- und Buchwerten wird eine Steuer erhoben. Bei der Hamborner AG werde die fällige Steuer auf 15 bis 20 Millionen Euro geschätzt, wobei die Inanspruchnahme der sog. Exit-Tax, einer hälftigen Steuerbefreiung bei Annahme des REIT-Status, bereits berücksichtigt sei.
Insgesamt würden aber die steuerlichen Vorteile überwiegen, die sich aus der Annahme des REIT-Status ergeben. Speziell seien fortan nicht mehr die Einschränkungen der operativen Handlungsfähigkeit gegeben, die aus der bisherigen Inanspruchnahme der sog. erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG resultierten. Stattdessen sei das aktive Portfoliomanagement nunmehr erleichtert. Außerdem würde aufgrund der REIT-Steuerbefreiung nicht die für die kapitalintensive Immobilienbranche so gravierende Zinsschrankenregelung greifen. Letztlich erhöhe sich das Unternehmensergebnis, also auch der Unternehmenswert. Ebenso ergebe sich für die Aktionäre ceteris paribus eine höhere Gewinnausschüttung.
Zur Erreichung des Ziels, den REIT-Status zum 1.1.2010 anzunehmen, habe vor allem die Notwendigkeit bestanden, Portfolioanpassungen vorzunehmen, so dass die Hamborner AG bezüglich der Vermögenszusammensetzung die Voraussetzungen des REIT-Gesetzes (z. B. § 12 REITG) erfüllen kann. Es sei ferner die für REITs geforderte Eigenkapitalquote i. H. v. 45 % zu erfüllen, was im Falle der Hamborner AG mit einem Wert von 67 % aber kein Problem darstelle. Ohnehin sei es so, dass das Management der Gesellschaft in den vergangenen drei Jahren bereits jede Entscheidung auf ihre REIT-Verträglichkeit hin überprüft habe. Da das Unternehmen auch schon börsennotiert gewesen sei, habe dieser derzeit ansonsten im Allgemeinen als risikobehafteter Schritt verstandene Faktor in einem schwierigen Kapitalmarktumfeld tatsächlich keinen Hinderungsgrund dargestellt.
Neben den zu erfüllenden REIT-Voraussetzungen komme es vor allem auf eine nachvollziehbare Equity Story mit nachhaltigen Erträgen und Wachstumsmöglichkeiten, d. h. die Kapitalmarktfähigkeit des Unternehmens, an. Ein solches könne sich langfristig bei institutionellen Investoren oder Privatanlegern durchsetzen.